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Umgang mit Enthaltungen bei Abstimmungen #73
Comments
Ich sehe hier das Problem nicht. In aller Regel werden Anträge im Vorhinein angekündigt und entweder ausgehangen oder mindestens per Mail verschickt. Wenn sich das Plenum dann nicht mit absoluter Mehrheit dazu durchringen kann einen solchen Antrag zu ändern, halte ich es durchaus für richtig, die vorangekündigte und in aller Regel schon auf die eine oder andere Weise diskutierte Version der Version vorzuziehen, die erst im Laufe der Debatte entstanden ist. Bei Initiativanträgen ist das so zwar nicht unbedingt geben, aber auch hier sehe ich es nicht als Problem an, wenn der Text der Antragstellenden einem Änderungsantrag vorgezogen wird. Sollten sie mit dem Urteil des Plenums nicht zufrieden sein, bleibt den Änderungsantragstellenden im Zweifel immernoch die Möglichkeit einfach ihre Änderung als konkurrierenden Antrag einzubringen. Dann liegt es an der Sitzungsleitung, den weitreichenderen zu Bestimmen und über diesen zuerst abstimmen zu lassen. |
Nur weil Anträge diskutiert und ausgehängt wurden, heißt das noch nicht, dass dieser durch die Antragstellenden verändert wird. Einbringen kann jede Person einen Antrag, auch ohne, dass sie auf Argumente eingeht. Nur weil ein Antrag veröffentlicht ist, heißt das noch nicht, dass Änderungen nicht eine Verbesserung des Antrags für die Gesamtheit der Fachschaften bedeuten würden. Ich sehe das Argument, dass man auch einen konkurierenden Antrag einbringen kann. Für mich wäre das jedoch eine unnötige Verkomplizierung des Verfahrens. |
Als erstes mal: das ist faktisch falsch. Das ist keine "unnötige Verkomplizierung des Verfahrens", sondern der Status Quo unserer GO. So sieht die GO heute schon vor, dass solche Konflikte geregelt werden. Hier liegt aber glaube ich, wie auch in #67 eine grundlegend diametrale Auffassung der Sachlage zwischen uns vor. Nach meiner Auffassung, die so auch durch den Status Quo der GO unterstützt wird, ist ein Antrag im Plenum immer noch der Antrag der Antragstellenden. Auch wenn das Plenum als ganzes über den Antrag diskutiert, bleibt es der Antrag der Personen bis vom Plenum schlussendlich darüber abgestimmt wird. In diesem Moment wird aus dem Antrag der Antragstellenden ein Beschluss der ZaPF. Aber bis zu diesem Zeitpunkt verteidigen die Antragstellenden ihren Antrag gegen das Plenum. Daher ist es auch das gute Recht der Antragstellenden, Änderungen an ihrem Antrag vornehmen zu können, wenn sie der Meinung sind, dass diese richtig sind. Aus dieser Perspektive ist es auch mehr als fair, wenn eine absolute Mehrheit des Plenums dafür sein muss, den Antragstellenden auzuzwingen, einen geänderten Antrag weiter zu verteidigen. Hier kann die absolute Mehrheit auch als eine Indikation darüber interpretiert werden, dass der geänderte Antrag eine höhere Wahrscheinlichkeit hat, bei der anschließenden Abstimmung eine größere Anzahl an Ja-Stimmen auf sich zu vereinen. Ich entnehme deinem Issue aber, dass du in Erwägung ziehst, den Antragstellenden das Recht auf Annahme einer Änderung zu entziehen. Das ist mit der oben beschriebenen Auffassung wie Anträge auf der ZaPF funktionieren, nicht möglich, denn Antragstellende haben im Zweifel immer die Möglichkeit, ihren Antrag zurückzuziehen und in geänderter Form als Initiativantrag neu einzubringen. Eine andere Möglichkeit Anträge zu behandeln wäre, dass sie mit Beginn des Plenums in die Hoheit des Plenums übergehen. Dann hätten die Antragstellenden die gleichen Rechte in Bezug auf ihren Antrag wie es auch alle anderen anwesenden haben. In diesem Fall stimme ich deiner Auffassung zu, dass die einfache Mehrheit ohne Berücksichtigung der Enthaltungen dazu ausreichen sollten, einen Antrag zu verändern. Das würde dann aber auch nach sich ziehen, dass über wirklich jede Änderung im Plenum abgestimmt werden muss und das wäre dann wirklich eine unnötige Verkomplizierung des Verfahrens. Außerdem würde das auch bedeuten, dass wir große Teile der GO umbauen müssten, da sie unter dieser Interpretation keinen Sinn ergeben. |
Ich lese das Beispiel anders: 11 Fachschaften sehen keine Verbesserung in der Änderung, während nur 10 eine Verbesserung sehen. Ich sehe nicht, dass wenn man die Änderung mit reinnehme folgen würde, dass mehr Fachschaften geneigt wären, dem Antrag zuzustimmen. Ganz ehrlich, ich sehe das Problem in erster Linie nicht. Wir haben extrem häufig den Fall, dass Anträge vom Plenum verabschiedet werden, bei denen verschiedene Änderungsanträge abgelehnt worden, d.h. sie müssen schon gut genug gewesen sein.
Ich habe zugegebenermaßen das Abschlussplenum in Mainz verpasst (und davor dass in Bonn), aber ich kann mich nicht an Rückänderungen von angenommenen Änderungsanträgen durch das Plenum erinnern, das scheint mir eine non-Issue.
Es muss keine Verbesserung für die Gesamtheit der Fachschaften sein, eine Mehrheit reicht schon und das ist der status quo. |
Du hast recht, dass ich in dem genannten Halbsatz nicht "unnötige Verkomplizierung des Verfahrens", sondern "eine unnötige Komplexität des Verfahrens" hätte schreiben sollen. Es steht im Gegensatz zur aktuellen GO. Wir sprechen in diesen Issues jedoch darüber, wie die GO in Zukunft geändert werden kann.
Das ist genau einer der Punkte, den ich problematisiere. In meinen Augen sollte ein Antrag dann in die Hoheit des Plenums übergehen, wenn das Plenum etwa einen Änderungsantrag dazu beschließt. Erneut: Nur weil ein Beschluss aktuell in der Hoheit der Antragstellenden liegt, bis er beschlossen ist, heißt das ja nicht, dass man das nicht ändern kann. Du scheinst der Auffassung zu sein, dass der Status Quo besser ist. Das ist für mich auch vollkommen ok.
Ich stelle nicht in Frage, dass viele Anträge mit Änderungen sogar auch von Anfang an ohne jegliche Änderungen angenommen worden wären. Der Kern der Beschlüsse darf nach Status Quo auch nicht geändert werden.
Es gab eine solche Änderung in Bochum oder Berlin, die dann genau in der genannten Konstellation mit mehr Zustimmungen als Ablehnungen trotzdem abgelehnt wurde. Am Ende wurde der Antrag aber soweit ich es in Erinnerung habe abgelehnt.
Auch wieder ein Punkt wo wir unterschiedlicher Meinung sind. In meinen Augen sollen Beschlüsse möglichst genau die Meinung der ZaPF wiedergeben und ein Beschluss ist nicht dafür da, um möglichst im Sinne der Antragsstellenden beschlossen zu werden. Letzteres ist leider im Status quo durch das Empowerment der Antragsstellenden gegenüber dem Plenum in meinen Augen der Fall. |
Es ist nicht durch die finale Abstimmung egal ob es eine Änderung gab oder nicht die Meinung der ZaPF? Sollte es eine Änderung geben die den Antrag so abändert das man ihn selber nicht mehr tragen kann muss man folglich den finalen Antrag ablehnen. |
Das stimmt soweit. Das ist dann die Meinung der ZaPF. Trotzdem würde eine höhere Zustimmung die Meinung der ZaPF besser repräsentieren.
Nein. Ein Konsensprinzip kann nur Minimalforderungen abbilden. Eine faire Debatte und faire Änderungen sollten den Anspruch haben, eine mittlere Meinung wiederzugeben. |
[citation needed]
Ich teile diese Meinung nicht. Einerseits ergibt sie für mich keinen Sinn, weil unwissbar ist, in welcher Fassung ein Beschluss die Meinung der ZaPF am besten wiederspiegelt, weil schlussendlich nur eine Fassung abgestimmt wird, andererseits ist es aber auch nicht die Aufgabe Resolutionen mit den möglichst größten Mehrheiten zu verabschieden, sondern es geht darum eine Meinung zu finden, die eine Mehrheit hat. Das ein Antrag das widerspiegelt und widerspiegeln sollte, was Antragstellende eingebracht haben, liegt daran, dass diese sich die Arbeit gemacht haben den Antrag zu schreiben und sich lange, länger zumindest als das Plenum, mit dem Thema befasst haben. Ob ein Antrag auch die Meinung der ZaPF widerspiegelt, sieht man nach der Abstimmung. Die vermeintliche Meinung des Plenums im Vorhinein vorhersagen zu wollen, ist stochern im Nebel. |
Aktuell werden Enthaltungen als "weiche" Nein-Stimmen gewertet. Für Beschlüsse, die nicht nur das Plenum selbst betreffen, sehe ich dies als unproblematisch. Einer Resolution sollte schon von zumindest der Hälfte der teilnehmenden Fachschaften zugestimmt werden.
Auf dem Weg zu einer Beschlussfassung (insb. bei GO- und Änderungsanträgen) halte ich dies jedoch aus folgenden Gründen für problematisch:
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